Opinion Leaders Network GmbH
Laimgrubengasse 2/6
1060 Wien
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Opinion Leaders Network GmbH gelten ausschließlich diese ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Opinion Leaders Network GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ,Allgemeinen Geschäftsbedingungen‘ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluß
Die Angebote von Opinion Leaders Network GmbH sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei Opinion Leaders Network gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Opinion Leaders Network GmbH als angenommen, sofern Opinion Leaders Network GmbH nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. In Ausnahmefällen (wie z.B. kurzfristiger Bedarf) kann es auch zu mündlichen Auftragserteilungen kommen. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei schriftlicher Auftragserteilung.
3. Leistung und Honorar
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise excl. gesetzlicher MwSt. Die Preise sind gültig ab 1. März 2010 bis auf Widerruf. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von Opinion Leaders Network GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Opinion Leaders Network GmbH ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Das erste Gespräch zur Festlegung der Ziele und Erwartungen ist kostenlos. Die auf Basis eines ersten Angebots durch den Auftraggeber erstellten Konzepte sind kostenpflichtig. Alle Leistungen von Opinion Leaders Network GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Opinion Leaders Network GmbH. Alle Opinion Leaders Network GmbH erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von Opinion Leaders Network GmbH sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Opinion Leaders Network GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird Opinion Leaders Network GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt. Für alle Arbeiten von Opinion Leaders Network GmbH, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich Opinion Leaders Network GmbH zurückzustellen. Die Lieferung ist erfüllt bei Bereitstellung sämtlicher beauftragter Positionen. Alle Gefahren gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über, der den notwendigen Versicherungsschutz
auf seine Kosten abzuschließen hat. Durch Opinion Leaders Network GmbH wird Versicherungsschutz nur bestellt, soweit dies im Einzelnen ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Auftragsänderungen, -vereitelung, Stornierung und Rücktritt
Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Auftragserteilung vom Auftrag (aus welchen Gründen auch immer) zurücktritt oder bereits erteilte Aufträge abändert (sodass deren Umfang verringert wird) verpflichtet er sich, dem Auftragnehmer den bis dahin entstandenen Aufwand mit dem vereinbarten Stundensatz zuzüglich entstandener Spesen und Barauslagen abzugelten. Bei Vertragsstornierung bis 14 Tage vor Termin durch den Kunden ist Opinion Leaders Network GmbH berechtigt, 100 % aller Aufwände durch dritte und 70% des Organisationshonorars/Agenturhonorars als Stornogebühr zu verrechnen, danach beträgt die Stornogebühr auch für das Organisationshonorar 100%. Verabsäumt der Kunde die fristgerechte Bereitstellung der für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen im vereinbarten Zeitraum, so gilt der Auftrag seitens Opinion Leaders Network GmbH als erfüllt.
5. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht Opinion Leaders Network GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält Opinion Leaders Network GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Opinion Leaders Network GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese –in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von Opinion Leaders Network GmbH gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist Opinion Leaders Network GmbH berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Opinion Leaders Network GmbH nicht zulässig.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen von Opinion Leaders Network GmbH einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Vorentwürfe und Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die Entwurfsoriginale im Eigentum von Opinion Leaders Network GmbH und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Opinion Leaders Network GmbH darf der Kunde die Leistungen nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen von Opinion Leaders Network GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Opinion Leaders Network GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen von Opinion Leaders Network GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Opinion Leaders Network GmbH erforderlich. Dafür steht Opinion Leaders Network GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen von Opinion Leaders Network GmbH bzw. von Werbemitteln, für die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Dafür stehen Opinion Leaders Network im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
7. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
8. Genehmigung
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
9. Termine
Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
10. Zahlung
Die Rechnungen der Agentur sind prompt netto Kassa spesenfrei und ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Überdies ist der Vertragspartner gegenüber der Agentur Opinion Leaders Network GmbH in diesem Fall verpflichtet, sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Mahnspesen zu bezahlen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
11. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlage des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.
12. Haftung
Allfällige Haftungsansprüche gegen beauftragte Dritte sind vom Auftraggeber direkt gegen diese geltend zu machen. Der Auftragnehmer haftet nicht für derartige Ansprüche, deren rechtzeitige Geltendmachung oder Erfüllung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für im Zuge der Vermittlung entstandene gesetzlichen Abgaben (Stempelmarken, Einzahlungsaufforderungen, sonstige Gebühren, AKM…). Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst. Die Opinion Leaders Network GmbH wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Opinion Leaders Network GmbH vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Opinion Leaders Network GmbH vorgeschlagene Werbemaß ahme (ein von der Opinion Leaders Network GmbH vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Opinion Leaders Network GmbH für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Opinion Leaders Network GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Opinion Leaders Network GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Opinion Leaders Network GmbH selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Opinion Leaders Network GmbH schad- und klaglos: der Kunde hat der Opinion Leaders Network GmbH somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Opinion Leaders Network GmbH aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftraggeber haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
13. Zusicherungen des Auftraggebers bei Werbung , Advertorials und Anzeigen
Der Auftraggeber verfügt in jedem Fall über die Berechtigung, frei über sämtliche Schutzrechte (z.B. Bild-, Marken- u. Urheberrechte) bezüglich seines Auftrags und erteilt mit seiner Freigabe die Berechtigung, diese zu verwenden. Der Auftraggeber räumt der Opinion Leaders Network GmbH das übertragbare Nutzungsrecht für die Veröffentlichung des Auftrages ein. Der Auftraggeber räumt dem Medium ein nicht ausschließliches, jedoch räumlich und zeitlich nicht beschränktes Werknutzungsrecht an den Inhalten des Auftrags ein. Dieses Werknutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht der Veröffentlichung, der Bearbeitung, der Vervielfältigung und der elektronischen Darstellung und Verarbeitung, dh. einschließlich dessen maschinenlesbarer Erfassung und elektronischer Speicherung und Verbreitung auf Datenträgern in einer eigenen oder einer Online-Datenbank eines dritten Unternehmens und der Vermietung der übermittelten Unterlagen.
14. Datenschutz
Unsere aktuellen Datenschutz-Bestimmungen finden Sie hier!
15. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Opinion Leaders Network GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Handelsgericht für Wien vereinbart. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Opinion Leaders Network GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.