{"id":764,"date":"2024-09-23T11:56:26","date_gmt":"2024-09-23T09:56:26","guid":{"rendered":"https:\/\/opinionleadersnetwork.at\/?page_id=764"},"modified":"2024-09-23T15:24:15","modified_gmt":"2024-09-23T13:24:15","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/opinionleadersnetwork.at\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Opinion Leaders Network GmbH<\/strong><br>Laimgrubengasse 2\/6<br>1060 Wien<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Allgemeines<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4fte zwischen dem Kunden und Opinion Leaders Network GmbH gelten ausschlie\u00dflich diese \u201aAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u2018. Entgegenstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Opinion Leaders Network GmbH ausdr\u00fccklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen \u201aAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u2018 abweichende oder diese erg\u00e4nzende Vereinbarungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ,Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u2018 unwirksam sein, so ber\u00fchrt dies die Verbindlichkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am n\u00e4chsten kommt, zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Vertragsabschlu\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Die Angebote von Opinion Leaders Network GmbH sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei Opinion Leaders Network gebunden. Auftr\u00e4ge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung von Opinion Leaders Network GmbH als angenommen, sofern Opinion Leaders Network GmbH nicht \u2013 etwa durch T\u00e4tigwerden auf Grund des Auftrages \u2013 zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. In Ausnahmef\u00e4llen (wie z.B. kurzfristiger Bedarf) kann es auch zu m\u00fcndlichen Auftragserteilungen kommen. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei schriftlicher Auftragserteilung.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Leistung und Honorar<\/p>\n\n\n\n<p>Alle angegebenen Preise sind Nettopreise excl. gesetzlicher MwSt. Die Preise sind g\u00fcltig ab 1. M\u00e4rz 2010 bis auf Widerruf. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von Opinion Leaders Network GmbH f\u00fcr jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Opinion Leaders Network GmbH ist berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorsch\u00fcsse zu verlangen. Das erste Gespr\u00e4ch zur Festlegung der Ziele und Erwartungen ist kostenlos. Die auf Basis eines ersten Angebots durch den Auftraggeber erstellten Konzepte sind kostenpflichtig. Alle Leistungen von Opinion Leaders Network GmbH, die nicht ausdr\u00fccklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere f\u00fcr alle Nebenleistungen von Opinion Leaders Network GmbH. Alle Opinion Leaders Network GmbH erwachsenden Barauslagen, die \u00fcber den \u00fcblichen Gesch\u00e4ftsbetrieb hinausgehen (z.B. f\u00fcr Botendienste, au\u00dfergew\u00f6hnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschl\u00e4ge von Opinion Leaders Network GmbH sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tats\u00e4chlichen Kosten die von Opinion Leaders Network GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent \u00fcbersteigen, wird Opinion Leaders Network GmbH den Kunden auf die h\u00f6heren Kosten hinweisen. Die Kosten\u00fcberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kosteng\u00fcnstigere Alternativen bekanntgibt. F\u00fcr alle Arbeiten von Opinion Leaders Network GmbH, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausf\u00fchrung gelangen, geb\u00fchrt eine angemessene Verg\u00fctung. Mit der Bezahlung dieser Verg\u00fctung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgef\u00fchrte Konzepte, Entw\u00fcrfe udgl. sind vielmehr unverz\u00fcglich Opinion Leaders Network GmbH zur\u00fcckzustellen. Die Lieferung ist erf\u00fcllt bei Bereitstellung s\u00e4mtlicher beauftragter Positionen. Alle Gefahren gehen im Zeitpunkt der Erf\u00fcllung auf den Kunden \u00fcber, der den notwendigen Versicherungsschutz<br>auf seine Kosten abzuschlie\u00dfen hat. Durch Opinion Leaders Network GmbH wird Versicherungsschutz nur bestellt, soweit dies im Einzelnen ausdr\u00fccklich vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Auftrags\u00e4nderungen, -vereitelung, Stornierung und R\u00fccktritt<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Fall, dass der Vertragspartner nach Auftragserteilung vom Auftrag (aus welchen Gr\u00fcnden auch immer) zur\u00fccktritt oder bereits erteilte Auftr\u00e4ge ab\u00e4ndert (sodass deren Umfang verringert wird) verpflichtet er sich, dem Auftragnehmer den bis dahin entstandenen Aufwand mit dem vereinbarten Stundensatz zuz\u00fcglich entstandener Spesen und Barauslagen abzugelten. Bei Vertragsstornierung bis 14 Tage vor Termin durch den Kunden ist Opinion Leaders Network GmbH berechtigt, 100 % aller Aufw\u00e4nde durch dritte und 70% des Organisationshonorars\/Agenturhonorars als Stornogeb\u00fchr zu verrechnen, danach betr\u00e4gt die Stornogeb\u00fchr auch f\u00fcr das Organisationshonorar 100%. Verabs\u00e4umt der Kunde die fristgerechte Bereitstellung der f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Auftrages notwendigen Unterlagen im vereinbarten Zeitraum, so gilt der Auftrag seitens Opinion Leaders Network GmbH als erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Pr\u00e4sentationen<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Teilnahme an Pr\u00e4sentationen steht Opinion Leaders Network GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand f\u00fcr die Pr\u00e4sentation sowie die Kosten s\u00e4mtlicher Fremdleistungen deckt. Erh\u00e4lt Opinion Leaders Network GmbH nach der Pr\u00e4sentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Pr\u00e4sentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Opinion Leaders Network GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese \u2013in welcher Form immer \u2013 weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverz\u00fcglich zur\u00fcckzustellen. Werden die im Zuge einer Pr\u00e4sentation eingebrachten Ideen und Konzepte f\u00fcr die L\u00f6sung von Kommunikationsaufgaben nicht in von Opinion Leaders Network GmbH gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist Opinion Leaders Network GmbH berechtigt, die pr\u00e4sentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Pr\u00e4sentationsunterlagen an Dritte sowie deren Ver\u00f6ffentlichung, Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdr\u00fcckliche Zustimmung von Opinion Leaders Network GmbH nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Eigentumsrecht und Urheberschutz<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Leistungen von Opinion Leaders Network GmbH einschlie\u00dflich jener aus Pr\u00e4sentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Vorentw\u00fcrfe und Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die Entwurfsoriginale im Eigentum von Opinion Leaders Network GmbH und k\u00f6nnen jederzeit \u2013 insbesondere bei Beendigung des Vertrages \u2013 zur\u00fcckverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschlie\u00dflich Vervielf\u00e4ltigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Opinion Leaders Network GmbH darf der Kunde die Leistungen nur selbst, ausschlie\u00dflich in \u00d6sterreich und nur f\u00fcr die Dauer des Vertrages nutzen. \u00c4nderungen von Leistungen von Opinion Leaders Network GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung von Opinion Leaders Network GmbH und \u2013 soweit die Leistungen urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind \u2013 des Urhebers zul\u00e4ssig. F\u00fcr die Nutzung von Leistungen von Opinion Leaders Network GmbH, die \u00fcber den urspr\u00fcnglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist \u2013 die Zustimmung von Opinion Leaders Network GmbH erforderlich. Daf\u00fcr steht Opinion Leaders Network GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Verg\u00fctung zu; angemessen ist grunds\u00e4tzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der H\u00f6he von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Ver\u00f6ffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. F\u00fcr die Nutzung von Leistungen von Opinion Leaders Network GmbH bzw. von Werbemitteln, f\u00fcr die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages ist \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist \u2013 ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Daf\u00fcr stehen Opinion Leaders Network im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturverg\u00fctung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die H\u00e4lfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Verg\u00fctung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturverg\u00fctung mehr zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Kennzeichnung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbema\u00dfnahmen auf die Agentur und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden daf\u00fcr ein Entgeltanspruch zust\u00fcnde.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Genehmigung<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentw\u00fcrfe, Skizzen, Reinzeichnungen, B\u00fcrstenabz\u00fcge, Blaupausen und Farbabdr\u00fccke) sind vom Kunden zu \u00fcberpr\u00fcfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zul\u00e4ssigkeit der Agenturleistungen \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Die Agentur veranlasst eine extreme rechtliche Pr\u00fcfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Termine<\/p>\n\n\n\n<p>Die Agentur bem\u00fcht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gew\u00e4hrt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse \u2013 insbesondere Verz\u00f6gerungen bei Auftragnehmern der Agentur \u2013 entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Zahlung<\/p>\n\n\n\n<p>Die Rechnungen der Agentur sind prompt netto Kassa spesenfrei und ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum f\u00e4llig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei versp\u00e4teter Zahlung gelten Verzugszinsen in der H\u00f6he von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. \u00dcberdies ist der Vertragspartner gegen\u00fcber der Agentur Opinion Leaders Network GmbH in diesem Fall verpflichtet, s\u00e4mtliche gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Mahnspesen zu bezahlen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<p>11. Gew\u00e4hrleistung und Schadenersatz<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde hat allf\u00e4llige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begr\u00fcnden. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Bei gerechtfertigter M\u00e4ngelr\u00fcge werden die M\u00e4ngel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und M\u00e4ngelbehebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht. Die Beweislastumkehr gem\u00e4\u00df \u00a7 294 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im \u00dcbergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzanspr\u00fcche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unm\u00f6glichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschlu\u00df, mangelhafter oder unvollst\u00e4ndiger Leistung, M\u00e4ngelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der Agentur beruhen. F\u00fcr die ihr zur Bearbeitung \u00fcberlassenen Unterlage des Kunden \u00fcbernimmt die Agentur keinerlei Haftung.<\/p>\n\n\n\n<p>12. Haftung<\/p>\n\n\n\n<p>Allf\u00e4llige Haftungsanspr\u00fcche gegen beauftragte Dritte sind vom Auftraggeber direkt gegen diese geltend zu machen. Der Auftragnehmer haftet nicht f\u00fcr derartige Anspr\u00fcche, deren rechtzeitige Geltendmachung oder Erf\u00fcllung. Der Auftragnehmer \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr im Zuge der Vermittlung entstandene gesetzlichen Abgaben (Stempelmarken, Einzahlungsaufforderungen, sonstige Geb\u00fchren, AKM\u2026). F\u00fcr Besch\u00e4digungen, die durch G\u00e4ste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst. Die Opinion Leaders Network GmbH wird die ihr \u00fcbertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrunds\u00e4tze durchf\u00fchren und den Kunden rechtzeitig auf f\u00fcr sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. F\u00fcr die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Opinion Leaders Network GmbH vorgeschlagenen Werbema\u00dfnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Opinion Leaders Network GmbH vorgeschlagene Werbema\u00df ahme (ein von der Opinion Leaders Network GmbH vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchf\u00fchrung der Werbema\u00dfnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Opinion Leaders Network GmbH f\u00fcr Anspr\u00fcche, die auf Grund der Werbema\u00dfnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen, wenn die Opinion Leaders Network GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Opinion Leaders Network GmbH nicht f\u00fcr Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsver\u00f6ffentlichungen sowie f\u00fcr allf\u00e4llige Schadenersatzforderungen oder \u00e4hnliche Anspr\u00fcche Dritter. F\u00fcr den Fall, dass wegen der Durchf\u00fchrung einer Werbema\u00dfnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Opinion Leaders Network GmbH selbst in Anspruch genommen wird, h\u00e4lt der Kunde die Opinion Leaders Network GmbH schad- und klaglos: der Kunde hat der Opinion Leaders Network GmbH somit s\u00e4mtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschlie\u00dflich immaterieller Sch\u00e4den) zu ersetzen, die der Opinion Leaders Network GmbH aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftraggeber haftet lediglich f\u00fcr Sch\u00e4den, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrl\u00e4ssigkeit hat der Gesch\u00e4digte zu beweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>13. Zusicherungen des Auftraggebers bei Werbung , Advertorials und Anzeigen<\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftraggeber verf\u00fcgt in jedem Fall \u00fcber die Berechtigung, frei \u00fcber s\u00e4mtliche Schutzrechte (z.B. Bild-, Marken- u. Urheberrechte) bez\u00fcglich seines Auftrags und erteilt mit seiner Freigabe die Berechtigung, diese zu verwenden. Der Auftraggeber r\u00e4umt der Opinion Leaders Network GmbH das \u00fcbertragbare Nutzungsrecht f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung des Auftrages ein. Der Auftraggeber r\u00e4umt dem Medium ein nicht ausschlie\u00dfliches, jedoch r\u00e4umlich und zeitlich nicht beschr\u00e4nktes Werknutzungsrecht an den Inhalten des Auftrags ein. Dieses Werknutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht der Ver\u00f6ffentlichung, der Bearbeitung, der Vervielf\u00e4ltigung und der elektronischen Darstellung und Verarbeitung, dh. einschlie\u00dflich dessen maschinenlesbarer Erfassung und elektronischer Speicherung und Verbreitung auf Datentr\u00e4gern in einer eigenen oder einer Online-Datenbank eines dritten Unternehmens und der Vermietung der \u00fcbermittelten Unterlagen.<\/p>\n\n\n\n<p>14. Datenschutz<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere aktuellen Datenschutz-Bestimmungen finden Sie&nbsp;<a href=\"https:\/\/opinionleadersnetwork.webpreview.at\/datenschutzerklaerung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier!<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>15. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht<\/p>\n\n\n\n<p>Als Gerichtsstand f\u00fcr alle sich unmittelbar zwischen Opinion Leaders Network GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das sachlich zust\u00e4ndige Handelsgericht f\u00fcr Wien vereinbart. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Opinion Leaders Network GmbH ist ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichisches Recht anzuwenden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Opinion Leaders Network GmbHLaimgrubengasse 2\/61060 Wien Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1. Allgemeines F\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4fte zwischen dem Kunden und Opinion Leaders Network GmbH gelten ausschlie\u00dflich diese \u201aAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u2018. Entgegenstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Opinion Leaders Network GmbH ausdr\u00fccklich und schriftlich anerkannt werden. 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